Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ES Europa-Service Autovermietung Wörner e.K.
(nachfolgend „Vermieter”)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Kraftfahrzeuge zwischen dem Vermieter und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter”).
(2) Mieter im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(3) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen, insbesondere PKW, Transportern sowie Kleinbussen bzw. Vans mit bis zu 9 Sitzplätzen.
(4) Die Vermietung erfolgt grundsätzlich ab dem Standort des Vermieters. Zustellung und Abholung an anderen Orten sind gegen gesonderte Gebühr möglich, sofern vereinbart.
(5) Die Nutzung der Fahrzeuge ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und folgender Staaten zulässig: Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz. Fahrten in andere Staaten sind untersagt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei unberechtigter Grenzübertritt haftet der Mieter für alle Folgekosten, insbesondere entfallenen Versicherungsschutz, Abschleppkosten und Rückführungskosten.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(7) Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
(8) Den Vertragsbestandteil bilden ferner die folgenden Anlagen, die auf der Website des Vermieters www.es-autovermietung.de oder in der Vermietstation einsehbar sind:
Anlage 1: Aktuelle Preisliste und Tarifbedingungen
Anlage 2: Datenschutzerklärung
Anlage 3: Zahlungsbedingungen und akzeptierte Zahlungsmittel
Anlage 4: Online-Buchungsrichtlinien (bei Online-Anmietung)
Der Mieter erklärt mit Vertragsabschluss, die Anlagen zur Kenntnis genommen zu haben. Im Fall von Widersprüchen zwischen Haupt-AGB und Anlagen haben diese AGB Vorrang.
§ 2 Fahrer, Zusatzfahrer, Mindestalter, Führerschein und Ausweisdokumente
(1) Das Mietfahrzeug darf ausschließlich vom Mieter sowie von den im Mietvertrag ausdrücklich benannten Zusatzfahrern (zusammen „berechtigte Fahrer”) geführt werden.
(2) Der Mieter und alle berechtigten Fahrer müssen im Besitz einer in Deutschland oder der Europäischen Union gültigen und zum Führen des jeweiligen Fahrzeugtyps berechtigenden Fahrerlaubnis sein.
(3) Die Fahrerlaubnis muss seit mindestens einem (1) Jahr ununterbrochen bestehen. Begleitetes Fahren (z.B. Führerschein mit 17 – BF17) zählt nicht als Besitzdauer der Fahrerlaubnis.
(4) Das Mindestalter für Mieter und berechtigte Fahrer beträgt 18 Jahre. Für bestimmte Fahrzeuggruppen (insbesondere größere Transporter ab 3,5 t zGG, Kleinbusse bzw. Vans und Premium-Fahrzeuge) kann ein höheres Mindestalter von 25 Jahren sowie eine längere Besitzdauer der Fahrerlaubnis von mindestens 3 Jahren erforderlich sein. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder werden im Einzelfall im Mietvertrag festgelegt.
(5) Bei Mietbeginn sind vorzulegen:
Gültiger Führerschein im Original (keine Kopien, keine Digitalfotos)
Gültiges Ausweisdokument im Original (Personalausweis oder Reisepass)
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Aktuelle deutsche Meldebescheinigung oder Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltsorts
Ohne vollständige Vorlage dieser Dokumente ist der Vermieter berechtigt, die Fahrzeugübergabe zu verweigern. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet.
(6) Zusatzfahrer sind vor Mietbeginn oder spätestens bei Fahrzeugübergabe gegen gesonderte Gebühr anzumelden. Die Gebühr ergibt sich aus der Preisliste. Der Vermieter kann die Anzahl der Zusatzfahrer begrenzen.
(7) Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug ausschließlich von berechtigten Fahrern genutzt wird. Er haftet für das Verhalten aller berechtigten Fahrer wie für eigenes Verhalten.
(8) Die Überlassung des Fahrzeugs an nicht berechtigte Personen ist unzulässig und stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar. In diesem Fall haftet der Mieter unbeschränkt für sämtliche daraus entstehenden Schäden, Kosten und Nachteile. Etwaige Haftungsreduzierungen oder Selbstbeteiligungsbegrenzungen entfallen vollständig. Der Vermieter behält sich strafrechtliche Verfolgung vor.
§ 3 Online-Buchung, Vertragsschluss, Stornierung und Widerruf
(1) Bei Online-Buchungen über die Website oder ein Buchungsportal des Vermieters stellt die Eingabe und Übermittlung der Buchungsdaten durch den Mieter zunächst ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.
(2) Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst durch Unterzeichnung des Mietvertrages bei Fahrzeugübergabe zustande.
Die Online-Buchungstellt lediglich eine Reservierungsanfrage bzw. Reservierung dar.
(3) Der Vermieter behält sich vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Verfügbarkeit eines bestimmten Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt kann nicht garantiert werden.
(4) Ist das gebuchte Fahrzeug nicht verfügbar, ist der Vermieter berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug aus der gleichen oder nächsthöheren Fahrzeugkategorie bereitzustellen. Steht kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet; weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen (insbesondere keine Erstattung von Reisekosten, Hotelkosten oder entgangenem Geschäft).
(5) Systemausfälle:
Der Vermieter haftet nicht für technische Störungen der Buchungsplattform, Apps oder Selbstbedienungsterminals, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit wird der Vermieter alternative Übergabeformen anbieten oder die Buchung kostenlos stornieren.
(6) Vorauszahlung:
Der Vermieter kann den Mietpreis ganz oder teilweise bereits bei Buchung oder vor Mietbeginn verlangen. Erfolgt eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren.
(7) Stornierung durch den Mieter:
Der Mieter kann eine Buchung vor Mietbeginn stornieren. Es gelten folgende Stornobedingungen:
| Stornierungszeitpunkt | Gebühr |
| Bis 48 Stunden vor Mietbeginn | Kostenfrei |
| Bis 24 Stunden vor Mietbeginn | 50 % des vereinbarten Mietpreises |
| Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder Nichtabholung („No-Show”) | 100 % des vereinbarten Mietpreises |
Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt (Verspätung über 2 Stunden), gilt dies als Stornierung durch den Mieter („No-Show”).
(8) Rücktritt durch den Vermieter:
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere:
Höhere Gewalt, unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, fehlende Verfügbarkeit
Täuschung über die Identität, mangelnde Zahlungsfähigkeit oder erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mieters
Wiederholte Stornierungen oder No-Shows in der Vergangenheit
Negative Auskunft aus Bonitätsdatenbanken
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
(9) Widerrufsrecht:
Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Mieters besteht nicht, soweit es sich gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für den ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
§ 4 Mietpreis, Kilometerregelung, Zahlung, Kaution und Selbstbeteiligung
(1) Der Mietpreis, etwaige Servicepauschalen und sonstige Entgelte (z.B. für Zusatzfahrer, Zustellung/Abholung, Kindersitze, Navigationssysteme) ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. dem individuell vereinbarten Mietvertrag.
(2) Der Mietpreis basiert regelmäßig auf km-geregelten Tarifen mit einer bestimmten Anzahl inkludierter Kilometer. Die Höhe der Inklusivkilometer sowie der Preis für Mehrkilometer können je nach Fahrzeuggruppe und Tarif unterschiedlich sein.
(3) Fährt der Mieter mehr Kilometer als im gewählten Tarif inklusive sind, ist der Vermieter berechtigt, den Tarif entsprechend den tatsächlich gefahrenen Kilometern anzupassen und die Mehrkilometer nach den jeweils gültigen Sätzen zu berechnen.
(4) Der vereinbarte Mietpreis ist vor Übergabe des Fahrzeugs vollständig zu entrichten. Ohne vollständige Zahlung erfolgt keine Fahrzeugüberlassung.
(5) Der Mieter ist verpflichtet, vor Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution zu leisten. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis (Mietpreis, Mehrkilometer, Schäden, Reinigung, Verwaltungsgebühren, Verkehrsordnungswidrigkeiten).
(6) Tarifübersicht:
| Tarif | Selbstbeteiligung pro Schadensfall | Zahlungsmittel | Kaution bei Kreditkarte | Kaution bei Barzahlung |
| Basic | 2.500 € (PKW) / 2.500 € (Transporter/Vans) | Kreditkarte | 600 € (vorautorisiert) | Nicht möglich |
| Comfort | 1.000 € | Kreditkarte,EC oder Bar | 300 € (blockiert oder abgebucht) | 500 € |
| Premium | 300 € | Kreditkarte,EC oder Bar | 150 € (blockiert oder abgebucht) | 300 € |
Konkrete Beträge und Zuordnung zu Fahrzeuggruppen können durch den Vermieter in der jeweils aktuellen Preisliste festgelegt und angepasst werden.
(7) Zahlungsmittel:
Grundsätzlich akzeptiert der Vermieter folgende Zahlungsmittel:
Kreditkarten: Visa, Mastercard, American Express (im Namen des Mieters ausgestellt)
Debitkarten: Girocard/EC-Karte (nur in Verbindung mit autorisiertem Lastschriftmandat, nicht bei allen Tarifen)
Barzahlung: Nur bei Tarifen Comfort und Premium, gegen Vorlage gültigen Ausweises
Digitale Zahlungsdienste: PayPal (nur bei Online-Buchung, sofern verfügbar)
Nicht akzeptiert werden:
Präpaid-Kreditkarten (z.B. paysafecard, Entropay, Revolut ohne physische Karte)
Virtuelle Karten und Karten von Drittanbietern (z.B. N26 Business, Revolut Business)
Karten, die nicht auf den Namen des Mieters ausgestellt sind
Schecks
Bargeld bei Basic-Tarif
Die zur Zahlung verwendete Karte muss für den Mietzeitraum gültig sein, über ausreichendes Guthaben/Kreditrahmen verfügen und dem Mieter zugeordnet werden können.
(8) Ablehnung von Zahlungsmitteln:
Der Vermieter ist berechtigt, bestimmte Zahlungsmittel oder Tarife ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei:
Ablehnung der Karte durch den Zahlungsdienstleister
Unstimmigkeiten bei der Identitätsprüfung
Negativer Bonitätsauskunft
Verdacht auf Betrug oder missbräuchliche Nutzung
(9) Online-Zahlungsmethoden:
Im Rahmen von Online-Buchungen können zusätzliche Zahlungsmethoden angeboten werden (z.B. PayPal, Klarna, Sofortüberweisung, Kauf auf Rechnung). Ein Anspruch auf bestimmte Zahlungsmethoden besteht nicht; Verfügbarkeit und Bonitätsprüfung vorbehalten.
(10) Zahlung in Fremdwährung:
Bei Zahlungsmitteln mit Fremdwährungskonto erfolgt die Belastung in EUR. Umrechnungsgebühren und Kursrisiko trägt der Mieter. Rückbuchungen erfolgen zum jeweiligen Tageskurs des Kreditinstituts.
(11) Kaution – Rückzahlung und Verrechnung:
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und Prüfung auf Schäden, Verunreinigungen und offene Forderungen innerhalb von 7 bis 14 Werktagen zurückgezahlt bzw. freigegeben. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution zur Verrechnung offener Forderungen zu verwenden. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.
Rückbuchungen auf Kreditkarten können abhängig von den Bearbeitungszeiten des Kartenausstellers bis zu 14 Tagen dauern.
(12) Zahlungsverzug:
Gerät der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises oder sonstiger fälliger Forderungen in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen.
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist der Vermieter zusätzlich berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verheben.
(13) Rückbuchungen und Chargebacks:
Unberechtigte Rückbuchungen (Chargebacks) durch den Mieter oder Karteninhaber berechtigen den Vermieter zur
Fristlosen Kündigung aller laufenden und zukünftigen Mietverträge
Verweigerung künftiger Vermietung
Berechnung einer Bearbeitungspauschale von 50 € pro Rückbuchung
Geltendmachung weiterer entstandener Kosten (Anwaltskosten, Mahnkosten)
Der Mieter ist verpflichtet, Rückbuchungen unverzüglich zurückzubuchen und den Vermieter von etwaigen Forderungen Dritter freizustellen.
(14) Bonitätsprüfung:
Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss eine Bonitätsauskunft über den Mieter einzuholen. Hierzu kann der Mieter aufgefordert werden, weitere Unterlagen (Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, SCHUFA-Auskunft) vorzulegen. Bei negativem Ergebnis kann die Vermietung abgelehnt oder ein höherer Kautionsbetrag verlangt werden.
§ 5 Haftung des Mieters, Selbstbeteiligung, Schadensregulierung
(1) Im Schadensfall haftet der Mieter bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schadensfall, sofern kein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt und sämtliche vertragliche Pflichten, insbesondere Melde- und Mitwirkungspflichten, eingehalten werden.
(2) In Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter unbeschränkt. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere vor, wenn der Mieter oder der Fahrer offensichtliche und leicht erkennbare Gefahren außer Acht lässt.
(3) Die vereinbarte Selbstbeteiligung und etwaige Haftungsreduzierungen gelten nicht bei:
Schäden durch Missachtung von Durchfahrthöhen und -breiten (Parkhäuser, Tiefgaragen, Unterführungen)
Schäden durch unberechtigte Nutzung durch nicht berechtigte Fahrer
Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder medikamentöser Beeinträchtigung
Nutzung zu motorsportlichen Zwecken, Rennen, Teststrecken
Vorenthaltung des Fahrzeugs nach Mietende
Falschangaben bei Vertragsabschluss
In diesen Fällen haftet der Mieter grundsätzlich unbeschränkt für alle Schäden, Folgeschäden und entgangene Mieteinnahmen.
(4) Die Haftung des Mieters umfasst insbesondere:
Reparaturkosten oder Wertminderung bei Totalschaden
Abschlepp- und Bergungskosten
Kosten für Ersatzmobilität des Vermieters
Nutzungsausfall (entgangene Mieteinnahmen während der Reparaturzeit)
Verwaltungskosten und Schadensregulierungskosten (pauschal 75 € pro Schadensfall)
(5) Ausschlüsse von der Haftungsreduzierung:
Folgende Schäden sind grundsätzlich von keiner Haftungsreduzierung oder Selbstbeteiligungsbegrenzung umfasst, sofern nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder der Preisliste als eingeschlossen vermerkt:
| Schadenstyp | Anmerkung |
| Reifen und Felgen | Bordsteinkanten, Schlaglöcher, unsachgemäße Fahrweise |
| Glas | Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe, Scheinwerfer |
| Unterboden | Ölwanne, Auspuffanlage, Fahrwerk |
| Innenraum | Brandlöcher, Risse, starke Verschmutzungen, Beschädigung von Verkleidungen und Sitzen |
| Zubehör | Verlust oder Beschädigung von Navigationssystemen, Kindersitzen, Dachträgern |
(6) Falschtanken und Bedienfehler:
Der Mieter haftet unbeschränkt für Schäden durch:
Falschtanken (falscher Kraftstoff, verwechselte Zapfsäulen)
Unterlassenes AdBlue-Nachfüllen bei angezeigter Warnung
Bedienfehler (falsche Bedienung von Dachträgern, Schiebedächern, elektrischen Heckklappen, Automatikgetrieben, Allrad-/Differentialsperren)
Hierzu zählen Kosten für Abschleppen, Entsorgung, Tankreinigung, Komponententausch und Folgeschäden.
(7) Schlüsselverlust und Papiere:
Der Mieter haftet unbeschränkt für:
Verlust von Fahrzeugschlüsseln (Ersatzschlüssel, Programmierung, ggf. Umcodierung des Schließsystems)
Verlust von Fahrzeugpapiern (Kosten der Duplikate, ggf. Stilllegung)
Verlust oder Beschädigung überlassenen Zubehörs (Tankkarten, Parkkarten, Fernbedienungen, Ladekabel bei E-Fahrzeugen)
Ist der Vermieter aufgrund des Verlustes nicht in der Lage, das Fahrzeug weiterzuvermieten, haftet der Mieter zusätzlich für Nutzungsausfall.
(8) Verhalten bei Schaden:
Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wildschäden oder sonstigen Schadensereignissen ist der Mieter verpflichtet:
Unverzüglich die Polizei zu verständigen und am Unfallort zu verbleiben
Unverzüglich den Vermieter zu informieren
Einen Unfallbericht vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen
Namen und Anschriften von Beteiligten und Zeugen zu notieren
Keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben
Die Unterlassung dieser Pflichten führt zum Wegfall der Haftungsreduzierung und zur unbeschränkten Haftung.
(9) Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schadensfall innerhalb von 24 Stunden persönlich oder schriftlich der Vermietstation zu melden. Polizeiliche Bescheinigungen sind beizufügen.
§ 6 Zulässige Nutzung, Verbote, Besondere Fahrzeugtypen
(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln. Er hat insbesondere regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet (Reifendruck, Ölstand, Kühlmittel, Warnanzeigen).
(2) Solange das Fahrzeug nicht genutzt wird, ist es ordnungsgemäß zu sichern (Fahrzeug verschließen, Lenkradschloss einrasten lassen). Bei Verlassen des Fahrzeugs sind Schlüssel und Papiere an sich zu nehmen.
(3) Unzulässige Nutzung:
Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
-Zu motorsportlichen Zwecken, Rennen (auch inoffizielle „Privatrennen”), Beschleunigungsrennen
-Auf Rennstrecken, Teststrecken, „Trackdays”, Drift-Veranstaltungen
-Für Fahrmanöver mit erhöhtem Risiko (Driften, Burnouts, Sprünge, „Donuts”)
-Zur gewerblichen Personenbeförderung (Taxi, Uber, Fahrdienste) ohne schriftliche Erlaubnis
-Zur Weitervermietung oder Untermiete
-Zur Begehung von Straftaten
-Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen ohne Genehmigung
-Zum Abschleppen, Pushen oder Starten anderer Fahrzeuge
(4) Das Fahren unter Einfluss von Alkohol (ab 0,3 Promille), Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist strikt untersagt. Bei Alkohol- oder Drogenkontrolle mit positivem Ergebnis haftet der Mieter unbeschränkt.
(5) Der Mieter ist verpflichtet, vor jeder Einfahrt in Parkhäuser, Tiefgaragen, Unterführungen, Einfahrten oder Baustellen die angegebenen Höhen- und Breitenbeschränkungen zu prüfen. Schäden durch Missachtung sind als grob fahrlässig eingestuft und nicht von Haftungsreduzierungen umfasst.
(6) Ladungssicherung:
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung nach StVO verantwortlich. Schäden durch unzureichend gesicherte oder verrutschende Ladung trägt der Mieter.
§ 7 Fahrzeugrückgabe, Tankregelung, Reinigung, Vorenthaltung
(1) Das Fahrzeug ist zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben.
(2) Die Rückgabe ist während der Öffnungszeiten der Vermietstation persönlich vorzunehmen. Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist nur zulässig, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde und der Vermieter eine konkrete Vorgehensweise vorgibt (z.B. Schlüsselbox).
(3) Bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten per Schlüsselbox:
Das Fahrzeug ist auf einem vom Vermieter bezeichneten Parkplatz ordnungsgemäß abzustellen
Alle Fenster und Türen sind zu verschließen
Der Schlüssel ist ausschließlich in die hierfür vorgesehene, gekennzeichnete Schlüsselbox einzuwerfen
Das Mietverhältnis endet erst mit dem nächsten Öffnungszeitpunkt und der Prüfung durch den Vermieter
Bis dahin trägt der Mieter die Gefahr für Verlust oder Beschädigung, sofern ihm Verschulden trifft
(4) Verspätete Rückgabe:
Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt:
Eine zusätzliche Nutzungsgebühr auf Basis des vereinbarten Tagesmietpreises je angefangener Verspätungsstunde zu berechnen
Nach 3 Stunden Verspätung den vollen Tagesmietpreis zu berechnen
Schadensersatz wegen Ausfall oder Gefährdung von Anschlussvermietungen zu verlangen
Überzieht der Mieter die Rückgabe um mehr als 24 Stunden ohne Absprache, gilt dies als Vorenthaltung.
(5) Tankfüllung:
Das Fahrzeug ist mit dem bei Übergabe vereinbarten Tankfüllstand zurückzugeben (in der Regel „voll/voll”). Bei Nichteinhaltung werden berechnet:
Fehlende Kraftstoffmenge zu marktüblichem Preis (höherer Ortspreis oder Preis der Tankstelle des Vermieters)
Servicepauschale von 25 €
Bei Elektrofahrzeugen: Fehlende Ladung zu marktüblichem Strompreis zuzüglich Servicepauschale
(6) Reinigung:
Das Fahrzeug ist in einem vertragsgemäßen, gereinigten Zustand zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung wird berechnet:
| Verschmutzungsgrad | Gebühr |
| Leichte Verschmutzung (normaler Gebrauch) | Keine Gebühr |
| Übermäßige Verschmutzung (Tierhaare, Sand, Staub, leichte Flüssigkeiten) | Mindestens 25 € |
| Starke Innenraumverschmutzung (Farbe, Öl, Schmiere, eingetrocknete Flüssigkeiten) | Tatsächliche Reinigungskosten, mindestens 75 € |
| Spezialreinigung (Rauchgeruch, Tierurin, Erbrochenes, Biohazard) | Tatsächliche Kosten, mindestens 150 € |
(7) Rauchen und Tiere:
Das Rauchen in allen Fahrzeugen ist strengstens untersagt. Bei Verstoß wird eine Spezialreinigungspauschale von mindestens 150 € sowie gegebenenfalls der Nutzungsausfall für die Reinigungszeit berechnet.
Der Transport von Tieren ist nur nach vorheriger Zustimmung und in geeigneten Transportboxen gestattet. Bei nicht genehmigtem Tiertransport oder Verschmutzung durch Tiere werden die vollen Reinigungskosten berechnet.
(8) Vorenthaltung des Fahrzeugs:
Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben oder unberechtigt vorenthalten, ist der Vermieter berechtigt:
Alle zur Wiedererlangung erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen
Anzeige wegen Unterschlagung oder Diebstahls zu erstatten
Alle Kosten der Fahrzeugbeschaffung, Rechtsverfolgung und entgangene Mieteinnahmen vom Mieter zurückzufordern
(9) Fotodokumentation bei Rückgabe:
Der Mieter ist berechtigt und angewiesen, bei Rückgabe den Zustand des Fahrzeugs (Außen, Innen, Tank, Kilometerstand) zu fotografieren oder zu filmen. Dies dient der Beweissicherung bei späteren Schadensfeststellungen.
§ 8 Verkehrsverstöße und Verwaltungsgebühren
(1) Der Mieter und die berechtigten Fahrer haften während der Mietzeit für sämtliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere:
Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeit, Parken, Rotlicht, Überholverbot)
Mautverstöße, gebührenpflichtige Strecken ohne Entrichtung
Umweltzonen ohne gültige Plakette
Bußgelder und Verwarnungsgelder
(2) Der Mieter ist verpflichtet, auf Anfrage des Vermieters die für die Bearbeitung behördlicher Anfragen erforderlichen Angaben zu machen und den verantwortlichen Fahrer zu benennen. Die Nichtbenennung begründet einen Verdacht, dass der Mieter selbst der Fahrer war.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, für die Bearbeitung jedes einzelnen Verkehrsverstoßes, jeder Ordnungswidrigkeit oder behördlichen Anfrage eine Verwaltungspauschale von 25 € zu erheben. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
(4) Bei österreichischer oder schweizerischer Mautverweigerung oder fehlender Vignette können zusätzlich Kosten für die nachträgliche Mautentrichtung, Bearbeitungsgebühren der ausländischen Behörden und Mahngebühren entstehen. Diese gehen zu Lasten des Mieters.
§ 9 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
-Verzug mit Mietpreis oder Kaution trotz Mahnung
-Insolvenzeröffnung oder vergleichbaren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über das Vermögen des Mieters
-Unsachgemäßer oder unrechtmäßiger Gebrauch des Fahrzeugs trotz Abmahnung
-Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigenden Medikamenten
-Falschen Angaben zu Person, Anschrift, Zahlungsfähigkeit oder Fahrerlaubnis
-Nutzung zu motorsportlichen Zwecken, Weitervermietung ohne Erlaubnis, Nutzung zur Begehung von Straftaten
-Wiederholten oder erheblichen Schadensereignissen unter Beteiligung des Mieters
-Vorenthaltung des Fahrzeugs oder Androhung der Nichtrückgabe
(2) Im Falle einer fristlosen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich herauszugeben. Bei Nichtbefolgung ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen oder durch Dritte beschlagnahmen zu lassen.
(3) Die bis zur Beendigung aufgelaufenen Entgelte, Schäden und Kosten bleiben vom Mieter zu tragen.
§ 10 Datenschutz, Datenverwendung und Marketing
(1) Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Ausführliche Informationen sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
(2) Die Datenverarbeitung ist zur Vertragserfüllung erforderlich. Ohne Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.
(3) Zwecke der Datenverarbeitung:
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten für folgende Zwecke:
-Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages
-Kundenbetreuung während und nach der Miete
-Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
-Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Handelsrecht, Steuerrecht: 6–10 Jahre)
-Bonitätsprüfung und Betrugsprävention
-Fahrzeugsicherung und Diebstahlsaufklärung
(4) Direktwerbung und Marketing:
Mit Abschluss des Mietvertrages willigt der Mieter ein, dass seine Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon) für Direktwerbung eigener ähnlicher Produkte und Dienstleistungen genutzt werden. Dies umfasst:
Übersendung von Angeboten, Preisaktionen und Saisoninformationen per Post
Kontaktaufnahme per E-Mail und Telefon im Rahmen der bestehenden Kundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG)
Personalisierte Angebotsgestaltung auf Basis der Miethistorie
Der Widerspruch gegen die Nutzung für Direktwerbung ist jederzeit kostenfrei und formfrei möglich per E-Mail an info@es-autovermietung.de oder brieflich an die Firmenadresse mit dem Vermerk „Widerspruch Werbung”.
(5) Newsletter:
Für den Erhalt eines regelmäßigen Newsletters ist eine gesonderte Einwilligung erforderlich, die im Buchungsprozess oder gesondert eingeholt wird. Diese Einwilligung kann jederzeit durch Klick auf den Abmeldelink im Newsletter oder schriftlich widerrufen werden.
(6) Kontaktaufnahme durch den Vermieter:
Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter im Rahmen der Vertragsabwicklung zu kontaktieren per:
E-Mail (Buchungsbestätigung, Voucher, Erinnerungen, Änderungsmitteilungen)
SMS/WhatsApp (Erinnerungen zur Abholung/Rückgabe, bei dringenden Fahrzeugproblemen)
Telefon (Rückfragen, Schadensabwicklung, Terminabsprachen)
Post (Buchungsunterlagen, Rechnungen, Mahnungen)
Der Mieter kann der Nutzung bestimmter Kontaktwege (z.B. Telefon, WhatsApp) jederzeit widersprechen.
(7) Datenweitergabe an Dritte:
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage nach DSGVO:
| Empfänger | Zweck | Rechtsgrundlage |
| Zahlungsdienstleister, Kreditinstitute | Zahlungsabwicklung, Rückbuchungen | Vertragserfüllung |
| Versicherungsunternehmen | Schadensregulierung | Vertragserfüllung |
| Inkassodienstleister, Rechtsanwälte | Forderungseinzug bei Zahlungsverzug | Berechtigtes Interesse |
| Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzamt) | Gesetzliche Auskunftspflichten, Straftatverdacht | Rechtliche Verpflichtung |
| Kreditbüros (SCHUFA, Creditreform, Bürgel) | Bonitätsauskunft | Berechtigtes Interesse |
| Partnerunternehmen (nur mit Einwilligung) | Gemeinsame Marketingaktionen | Einwilligung |
Ein Verkauf oder eine Vermietung von Kundendaten zu Werbezwecken an Dritte findet nicht statt.
(8) Tracking und Cookies:
Bei Nutzung der Website werden Cookies und ähnliche Technologien eingesetzt:
Technisch notwendige Cookies: Erforderlich für Funktion der Buchung (Warenkorb, Login)
Analyse-Cookies: Nutzungsanalyse zur Website-Optimierung (nur mit Consent)
Marketing-Cookies: Personalisierte Werbung, Retargeting (nur mit Consent)
Näheres regelt die Cookie-Richtlinie auf der Website.
(9) Profilbildung:
Zur Optimierung von Angeboten und Betrugsprävention kann der Vermieter ein Kundenprofil erstellen, das folgende Daten umfassen kann:
-Miethistorie (Fahrzeugkategorien, Häufigkeit, Umsatz)
-Zahlungsverhalten
-Schadenshistorie
-Präferenzen (Zusatzleistungen, Kommunikationswege)
Dieses Profil fließt ein in individuelle Angebotsgestaltung und Kreditentscheidungen.
(10) Speicherdauer:
Vertragsdaten: 6–10 Jahre nach Vertragsende (gesetzliche Aufbewahrung)
Marketingdaten: 3 Jahre nach letztem Kundenkontakt oder bis Widerruf
Bewerbungsausweis (Kopie Führerschein/Ausweis): Löschung nach Zweckerfüllung, spätestens 3 Monate nach Mietende
(11) Betroffenenrechte:
Der Mieter hat folgende Rechte bezüglich seiner personenbezogenen Daten:
Auskunft über gespeicherte Daten
Berichtigung unrichtiger Daten
Löschung (Recht auf Vergessenwerden), soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen
Einschränkung der Verarbeitung
Datenübertragbarkeit
Widerspruch gegen die Verarbeitung
Widerruf erteilter Einwilligungen
Beschwerden können bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingelegt werden. Zuständig für den Vermieter ist derzeit der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München.
(12) Örtlichungssysteme (GPS):
Die Mietfahrzeuge können mit Ortungssystemen (GPS) oder anderen Telematiksystemen ausgestattet sein. Standort- und Fahrzeugdaten werden nur verarbeitet für:
Fahrzeugsicherung bei Verdacht auf Diebstahl oder Nichtrückgabe
Aufklärung von Straftaten
Verhinderung vertragswidriger Nutzung (Verlassen des zulässigen Gebietes)
Wiederbeschaffung im Diebstahlsfall
Eine dauerhafte Überwachung des Mieters oder Auswertung von Fahrverhalten zu Werbezwecken erfolgt nicht.
(13) Videoüberwachung:
Die Vermietstationen sind videoüberwacht. Die Aufnahmen dienen der Sicherheit, der Beweissicherung bei Vorfällen und der Aufklärung von Straftaten. Aufnahmen werden nach 72 Stunden überschrieben, sofern kein Vorfall vorliegt, der eine längere Aufbewahrung erfordert.
(14) Bewertungen und Kundenfeedback:
Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter nach Rückgabe um Bewertung der Leistungen zu bitten. Bei Abgabe einer Bewertung auf Plattformen (Google, Trustpilot etc.) oder direkt an den Vermieter erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die Bewertung anonymisiert oder unter Vorname veröffentlicht und für Werbezwecke genutzt werden darf. Der Mieter garantiert, dass die Bewertung wahrheitsgemäß ist.
§ 11 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter eine Garantie übernommen hat oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz) haftet.
(5) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für:
Persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden oder während der Miete gestohlen werden
Indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
Verstöße des Mieters gegen Verkehrsvorschriften
Ausfall oder Verzögerung durch höhere Gewalt, Pandemien, behördliche Anordnungen
(6) Empfohlene Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Gepäck, elektronische Geräte, Wertgegenstände) sollten nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden. Für Wertsachen empfiehlt der Vermieter den Abschluss einer entsprechenden Reisegepäck- oder Hausratversicherung.
§ 12 Höhere Gewalt und Pandemiefälle
(1) Für Ausfall, Verzögerung oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unwetter, Überschwemmungen, Erdbeben), behördlicher Anordnungen, Pandemien, Epidemien, Bürgerkrieg, Terrorismus oder vergleichbarer, unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen, haftet der Vermieter nicht.
(2) Im Fall höherer Gewalt oder behördlicher Schließung ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder die Fahrzeugübergabe zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; Schadensersatzansprüche des Mieters (z.B. für alternative Transporte, Hotelkosten, entgangene Geschäfte) sind ausgeschlossen.
(3) Gleiches gilt für behördliche Einreiseverbote, Quarantänebestimmungen oder andere pandemiebedingte Einschränkungen, die dem Mieter die Antritt oder Fortsetzung der Miete unmöglich machen.
§ 13 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis der Sitz des Vermieters:
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(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Beständungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftlichkeit. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
Stand: Mai 2026
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